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Mutterschutz für Selbstständige & Gründerinnen

Laut Doing-Business-Report (DBR) der Weltbank ist es in über hundert Ländern einfacher zu gründen als in Deutschland. Sich als Frau selbstständig zu machen oder zu gründen, macht den Weg nochmal holpriger. Da wir bei WHO:IN – die Gründerinnen-Plattform daran glauben, dass Großartiges entsteht, wenn noch mehr Frauen den Schritt in die Selbstständigkeit oder Gründung wagen, wollen wir euch dabei helfen, Klarheit über die relevanten Themen um diese Karrierewege zu bekommen. Außerdem halten wir euch darüber auf dem Laufenden, was sich diesbezüglich innerhalb der Politik gerade tut. Schließlich gilt es nicht nur als Individuum oder Community etwas zu verändern, sondern auch als System. 

Wichtig vorab: Wir sind keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuer-Expertinnen. Daher ist es immer sinnvoll, sich neben der eigenen Recherche individuell beraten zu lassen. Solltest du noch keine passende Ansprechperson haben, kannst du dich gerne in unserem WHO:IN Portal nach für dich passenden Akteur:innen umschauen, die dich bestmöglich auf deinem Weg in die Selbstständigkeit begleiten können. 

Nachfolgend findest du alles auf einen Blick rund um das Thema Mutterschutz für Gründerinnen und Selbstständige. 

Was bedeutet Mutterschutz in Deutschland?

Mutterschutz bezeichnet eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen und Maßnahmen, die darauf abzielen, schwangere Frauen vor Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen und ihnen einen gesunden Start in die Mutterschaft zu ermöglichen.

Dieser Schutz wird geregelt im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und beinhaltet alle Frauen, egal ob angestellt oder selbstständig. Jedoch variiert das Ausmaß der damit verbundenen Leistungen, je nach Art der Beschäftigung. 

Zusammengefasst wird im Mutterschutzgesetz alles rund um betrieblichen sowie arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz, Kündigungsschutz und Leistungen rund um Mutterschutzlohn, Mutterschaftsgeld, Zuschüsse und Elternzeit geregelt. 

Wie ist Mutterschutz für Angestellte geregelt?

Beginnen wir damit, wie Mutterschutz während der Schwangerschaft und nach der Geburt im Angestelltenverhältnis ausgelegt wird, um dir einen Überblick zu verschaffen. 

Während der Schwangerschaft hast du das Recht auf eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung. Dein Arbeitgeber muss deine Arbeitsbedingungen anpassen, um Risiken für dich und dein ungeborenes Kind zu minimieren. Falls bestimmte Tätigkeiten gefährlich sind, kann dein Arbeitgeber dir alternative Aufgaben zuweisen oder dich freistellen.

Du hast außerdem das Recht auf Mutterschaftsurlaub. In der Regel steht dir vor und nach der Geburt eine bestimmte Anzahl an Wochen zu, in denen du dich erholen und dich um dein neugeborenes Kind kümmern kannst. Während des Mutterschaftsurlaubs erhältst du in der Regel Mutterschaftsgeld, das einen Teil deines Einkommens abdeckt.

 

Des Weiteren besteht ein Kündigungsschutz während des Mutterschutzes. Dein Arbeitgeber darf dir nicht aus dem Grund kündigen, dass du schwanger bist oder in Mutterschutz bist. Dieser Kündigungsschutz gilt ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung.

Zusammenfassend bedeutet Mutterschutz für dich als Angestellte, dass du das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz, Mutterschaftsurlaub mit Mutterschaftsgeld und Kündigungsschutz hast, um dich und dein Kind zu schützen und eine gesunde Mutterschaft zu ermöglichen.

Nach dem im Mutterschutzgesetz definierten Zeitraums hast du die Möglichkeit, Elterngeld in Anspruch zu nehmen. (Dazu wird es bald ebenfalls einen Artikel geben, da das Thema in Deutschland – welch Wunder – komplexer ist.)

 

Wie ist Mutterschutz für Selbstständige geregelt?

Als Selbstständige oder Gründerin im Mutterschutz hast du bestimmte Rechte und Ansprüche, die sich von denen einer Frau in einem klassischen Anstellungsverhältnis unterscheiden. Ähnlich sieht es mit den Leistungen aus, die du als Selbstständige erhalten kannst. 

Generelles

Da du deine eigene “Arbeitgeberin” bist, kannst du individuell alle Maßnahmen ergreifen, die Risiken am Arbeitsplatz für dich und dein Kind minimieren. Auch kannst du deinen Arbeitsalltag so gestalten, dass du Termine und Ruhephasen für dich passend und flexibel planen kannst und solltest. Auch Kündigungsschutz während Schwangerschaft und Elternzeit greift hier nicht. Ausnahme ist, wenn du wegen deiner Schwangerschaft oder wegen Inanspruchnahme des Mutterschutzes gekündigt werden würdest. 

Anders sieht es mit dem Thema Beschäftigungsverbot oder Freistellung aus. Für viele Selbstständige (vor allem Solo-Selbstständige oder selbstständige Frauen im Handwerk) ist gerade das der Super-GAU: Durch einen Arzt oder eine Ärztin zum Schutz ihres ungeborenen Kindes ein Arbeitsverbot ausgesprochen zu bekommen, aber gleichzeitig auf die eigene Arbeitsleistung angewiesen sein. 

Mutterschaftsgeld

Bei dem Mutterschaftsgeld kommt es darauf an, ob du privat oder freiwillig gesetzlich versichert bist und welche Leistungen du durch das Krankentagegeld zusätzlich mitversichert hast. 

Privat krankenversichert

Als privat krankenversicherte Selbstständige erhältst du kein Mutterschaftsgeld.

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hast du, wenn du eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hast, auch während der Mutterschutzfristen einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes, wenn du in dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt beruflich tätig bist. Beachte hier jedoch mögliche vertraglich geregelte Wartezeiten (Karenzzeiten) von maximal 8 Monaten nach Vertragsabschluss. 

Freiwillig gesetzlich versichert

Sind Sie als Selbstständige freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert, erhalten Sie während der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse. Verzichten Sie jedoch darauf, den Krankengeldanspruch mit abzusichern, haben Sie – aufgrund der gesetzlichen Anknüpfung des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld an den Anspruch auf Krankengeld – auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Erkundige dich am besten direkt bei deiner Versicherung, welche Leistungen du aufgrund des bereits abgeschlossenen Versicherungsvertrags hast oder suche das Gespräch mit deiner potenziell zukünftigen Versicherung.

Wir können hier als Partnerin die Beraterinnen der Techniker Krankenkasse empfehlen. Die persönlichen Kontaktdaten findest du in unserem WHO:IN Portal für Mitglieder.

Wenn du einen Versicherungstarif abgeschlossen hast, der keinen Anspruch auf Krankentagegeld vorsieht, kannst du möglicherweise  ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 210 € bekommen. Wende dich dazu bitte an die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamts.

Elterngeld

Als Selbstständige steht dir, genau wie Angestellten, Elterngeld zu. So kannst du die Zeit  nutzen, um weniger zu arbeiten oder eine Babypause einzulegen. 

Da die Berechnung sich an deinem letzten durchschnittlichen Einkommen orientiert und – natürlich auch hier – komplex ist, schau dir die Voraussetzung und Beantragung bei deinem zuständigen Elterngeldamt oder online auf dem Familienportal an. (Ein Artikel von uns folgt auch bald)

Was tut sich gerade in der Politik?

Wie in dem Kapitel über Mutterschutz beschrieben, ist gerade das Thema Beschäftigungsverbot und Freistellung sehr kritisch. Aber auch andere Arbeitsschutzvorschriften gelten nicht für Selbstständige, wie beispielsweise finanzielle Regelungen und die Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes.

Vor allem für Solo-Selbstständige, sowie kleine Betriebe und Selbstständige im Handwerk, in körpernahen Dienstleistungen oder Betreuungstätigkeiten kann es durch den Ausfall der Geschäftsführerin, Meisterin oder der Einzelunternehmerin schlimmstenfalls zum Betriebsstillstand führen. 

Das muss sich ändern. Wir hoffen, dass die live übertragene Debatte am 15.06.2023 genau dazu den Anstoß gibt:

Schwanger- und Mutterschaft für Gründerinnen und Selbständige erleichtern“ lautet der Titel eines von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Antrags (20/6911), der am Donnerstag, 15. Juni 2023, durch den Bundestag beraten wird. Nach 40-minütiger Debatte ist die Überweisung des Antrags an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgesehen. (Quelle)

Auslöser für die Debatte war eine von Johanna Röh – Tischlermeisterin und junge Mutter aus Niedersachen – eingereichte Petition. Sie hat mittlerweile auch die Initiative “Mutterschutz für alle! e.V.” ins Leben gerufen. Wenn ihr sie und das für uns alle sinnvolle Vorhaben mit uns gemeinsam unterstützen wollt. Den Artikel dazu findet ihr hier.

Quellenverzeichnis:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw24-de-gruenderinnen-950406

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen

https://www.deutschlandfunkkultur.de/mutterschutz-fuer-alle-100.html

Foto von Roland Hechanova auf Unsplash